Der BGH hat entschieden, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht für die Abgabe von patientenindividuellen Arzneimittelblistern gelte. Diese fallen unter die Ausnahme des § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 AMPreisV.
13.08.2015
Meldung
PD