Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen im Kabinett beschlossen. Der Regierungsentwurf weist im Vergleich zum Referentenentwurf Änderungen auf, die nicht nur den Wortlaut sondern auch die Struktur der neuen Straftatbestände betreffen.
29.07.2015
Meldung
PD