Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie, Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte), hinsichtlich ISOMOL® zu ergänzen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den beteiligten Verkehrskreisen den Referentenentwurf einer 30. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (30. BtmÄndV) mit der Bitte um Kommentierung zugeleitet.