Wie bereits berichtet (BAH um Vier 8/2015 vom 14. Januar 2015) sollen mit diesem Gesetz die elektronischen Kommunikationsverfahren in die Versorgung aufgenommen werden, der Aufbau der Telematikinfrastruktur gefördert und klargestellt werden, dass die sichere Telematikinfrastruktur zukünftig die zentrale elektronische Infrastruktur im Gesundheitswesen sein soll.