Am 8. Mai 2015 fand bei der EMA eine Sitzung statt, bei der über die Politik der EMA in Bezug auf die Veröffentlichung klinischer Daten mit Vertretern der Industrie diskutiert wurde.
Das BVerwG hat eine Entscheidung des OVG NRW vom 12. Februar 2014 (Az.: 13 A 1377/13) bestätigt, dass eine Arzneimittelbezeichnung im Rahmen einer Dachmarkenstrategie unter Umständen zulässig ist, obwohl es sich um ein wirkstoffverschiedenes Arzneimittel handelt.
Wie bereits mehrfach durch die EMA angekündigt, wurden nun gestern, am 12. Mai 2015, zahlreiche erläuternde Dokumente zur geplanten zentralen Literaturrecherche durch einen von der EMA beauftragten Dienstleister veröffentlicht.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) hat die Tagesordnung für die 74. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SVA) nach § 53 Abs. 2 AMG im Internet unter www.bfarm.de veröffentlicht.