Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, die sich mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel befasst, tagte zuletzt am 31. März 2013.
Im Amtsblatt der Europäischen Kommission vom 1. April 2015 erschien eine weitere Verordnung, die die Genehmigung einer individuell beantragten funktionellen gesundheitsbezogenen Wirkaussage zum Gegenstand hat.
Die EFSA veröffentlichte die Ergebnisse einer erneuten Abschätzung der täglichen Aufnahme der beiden Farbstoffe Chinolingelb (E 104) und Azorubin/Carmoisin (E 122). Die beiden Stoffe sind auch für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.
Die Gemeinsame Expertenkommission des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, befasst sich mit der Einstufung von „Borderline-Stoffen“.
Der Bundesrat hat heute am 27. März 2015 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des IV. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) beschlossen.
Anfang April 2015 legte Belgien legte den Entwurf eines königlichen Erlasses zur Notifizierung vor, mit dem die Herstellung von und der Handel mit Lebensmitteln, die aus Pflanzen oder pflanzlichen Produkten bestehen oder solche enthalten, geregelt werden. Damit setzt Belgien als zweites Land nach Italien die Liste der für Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel zulässigen Pflanzen, auf die sich Belgien, Frankreich und Italien verständigt haben (BELFRIT-Liste), in nationales Recht um.