Die Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM befasst sich mit der Einstufung von Stoffen, die im Grenzbereich zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln angesiedelt sind und die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden. Das Protokoll der Sitzung vom 6. November 2014 wurde jetzt veröffentlicht.