Das Europäische Gericht (EuG) hat in der Rechtssache T – 140/12 mit Urteil vom 22. Januar 2015, die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens wegen Nichtigerklärung der Entscheidung der europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 24. Januar 2012, mit der der von den Klägerinnen gestellte Antrag auf Erteilung der Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums des Arzeinmittels für seltene Leiden Imatinib, abgelehnt worden war.
04.03.2015
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PD