Bekanntlich hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteilen vom 3. April 2014 die Befreiungsfähigkeit von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung verneint (s. BAH um Vier 143/2014 vom 27.09.2014). In zwei Fällen wurde hiergegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) eingelegt.
27.02.2015
Meldung
PD