Seit Inkrafttreten des dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 7. August 2013 erhält das BfArM die Anzeigen von Anwendungsbeobachtungen gemäß § 67 Abs. 6 AMG per E-Mail mittels eines PDF-Formulars. Dieses Verfahren soll zukünftig über ein Web-Portal abgewickelt werden, das die Meldung über das PDF-Formular ablöst.
23.02.2015
Meldung
PD