Aufgrund neuer Europäischer Vorgaben, deren Verbindlichkeit aus rechtlicher Hinsicht zumindest fragwürdig ist, deren Einhaltung die - für die Benennung und Beaufsichtigung von Benannten Stellen zuständige - ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) aber empfiehlt, sind zahlreiche praktische Umsetzungsschwierigkeiten und eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden. Das BMG bittet nun den BAH darum, die aufgetretenen Problemfelder zu benennen.
10.02.2015
Meldung
PD