Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 einen Beschluss über die Änderung der AM-RL, Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) betr. Acetylsalicylsäure und Kombinationen von Acetylsalicylsäure mit Antiacida bzw. Puffersubstanzen (Gruppe 1, in Stufe 3) gefasst. Der Beschluss tritt nun in Kraft.
04.02.2015
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PD