Bürger der Europäischen Union haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Zugang zu Dokumenten des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission. Dies gilt auch für Dokumente der EMA. Die EMA veröffentlichte kürzlich einen Leitfaden, der die rechtlichen Voraussetzungen und die Details zur Vorgehensweise bei der Anforderung unveröffentlichter EMA-Dokumente beschreibt.
26.11.2014
Meldung
PD