Wie heute bekannt wurde, hat das BfArM offenbar am gestrigen Tage die Hersteller rezeptfreier Analgetika angeschrieben und angekündigt, per nachträglicher Auflagen gemäß § 28 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 Nr. 4 AMG anzuordnen, die Packungsgröße auf eine maximal viertägige Anwendung zu begrenzen.
08.10.2014
Meldung
PD