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BfArM: Aktuelle Liste mit Wirkstoffen, zu denen zusätzliches Educational Material beauflagt wurde, veröffentlicht
Schulungsmaterialien (sog. „educational material“) sind ergänzende Information, die für die sichere Anwendung des betreffenden Arzneimittels von Bedeutung sind und zusätzlich zur Fach- und Gebrauchsinformation für bestimmte Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Nutzung von Educational Material stellt eine über die Kenntnisnahme der Produktinformation hinausgehende Risikominimierungsmaßnahme („additional risk minimisation measure“) dar. Das BfArM hat eine Tabelle mit den Wirkstoffen - basierend auf der entsprechenden Zusammenstellung der EMA für zentral zugelassene Arzneimittel - für die Schulungsmaterialien beauflagt worden sind, veröffentlicht.
14.03.2014 Meldung PD
BGH: Präbiotik und Probiotik und weitere Aussagen sind gesundheitsbezogene Aussagen
BGH: die Bezeichnung „Praebiotik® + Probiotik®“ sowie die auf der Verpackung aufgeführten Aussagen sind mit der Health-Claims-Verordnung 1924/2006/EG unvereinbare gesundheitsbezogene Angaben
27.02.2014 Meldung PD
BGH: Vorliegen von gesundheitsbezogenen Angaben bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, hier: Vitalpilze
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hatte die Beklagte weiterhin die vollständige Abweisung der Klage beantragt. Damit hatte sie nun nur teilweise Erfolg.
17.10.2013 Meldung PD
EuGH zur Definition von sog. Risk Reduction Claims
EuGH hat sich u.a. zur Auslegung und Definition einer Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos („risk reduction claims“) gem. Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 der Claims-Verordnung geäußert
24.07.2013 Meldung PD
EuGH: Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel zulässig
EuGH: das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden deutschen Regelung (§ 40 Abs. 1 LFGB) nicht entgegen
19.04.2013 Meldung PD
Rechtsstreit um Äußerungen zu Becel pro.activ: Urteilsgründe liegen vor
LG Hamburg: Klage von foodwatch gegen Lebensmittelkonzern Unilever zurückgewiesen, mit dem man die Aussage, dass es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis auf Nebenwirkungen gibt“ hinsichtlich der Margarine Becel pro.activ verbieten lassen wollte. Urteilsgründe liegen vor.
17.01.2013 Meldung PD
zul_mitteil_2005-02-09.pdf
02.09.2014 Datei PD
20121213_GVP-Modul_4.pdf
02.09.2014 Datei PD
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