Im Rahmen des Informationsverfahrens über technische Vorschriften (Richtlinie 98/94/EG) notifizierte die Republik Litauen den Entwurf einer Verordnung, die Nahrungsergänzungsmittel mit Inhaltsstoffen pflanzlicher Herkunft betrifft.
16.05.2014
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Bekanntlich haben sich Belgien, Frankreich und Italien auf eine umfangreiche Liste von Pflanzen verständigt, die von diesen Ländern als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln als zulässig erachtet werden. Per Erlass vom 27. März 2014 kündigt das italienische Gesundheitsministerium an, die nationale Pflanzenliste durch die sogenannte BELFRIT-Liste zu ersetzen. Diese wurde als Anhang 1 zu dem Dekret veröffentlicht.
02.04.2014
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Die Europäische Kommission veröffentlichte im Dezember 23008 den "Bericht an den Rat und an das Europäische Parlament über die Verwendung anderer Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln", Stand 5. Dezember 2008. Er steht in Zusammenhang mit Artikel 4.8 der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel, der einen Bericht über die Zweckmäßigkeit der Aufstellung spezifischer Vorschriften, insbesondere gegebenenfalls Positivlisten für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln vorsieht.
11.12.2008
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie informierte im Rahmen des Informationsverfahrens über technische Vorschriften über eine Notifizierung Spaniens. Gegenstand des Notifizierungsverfahrens ist ein Verordnungsentwurf, der die königliche Verordnung zu Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Jahr 2009 um einen Anhang III mit zugelassenen anderen Stoffen als Vitaminen und Mineralstoffen ergänzen soll. Spanien reagiert damit auf den Bericht der Europäischen Kommission über die Erfahrungen mit der europäischen Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG aus dem Jahr 2008 und der Entscheidung, den Harmonisierungsprozess nicht weiter zu führen und nicht auf andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe auszudehnen.
08.01.2014
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