Zur Anzeige des Inverkehrbringens eines Arzneimittels und der Einstellung des Inverkehrbringens steht den Zulassungsinhabern das elektronische Meldeverfahren zur „Sunset Clause“ zur Verfügung. BfArM und BVL haben ein Handbuch mit detaillierten Erläuterungen zu diesem Anzeigeverfahren veröffentlicht, das nunmehr auch in englischer Sprache zur Verfügung steht.
01.08.2014
Meldung
PD