Die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sieht in Artikel 20, „Werbeaussagen“, in Absatz 2 unter Absatz 2 eine von der Kommission zu verabschiedende Liste gemeinsamer Kriterien für Werbeaussagen vor, die im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen. Zu diesem Sachverhalt legte die Kommission inzwischen einen Verordnungsentwurf vor.
31.01.2013
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PD