Die Schlussanträge von Prof. Dr. Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), im Verfahren zur Klage Polens gegen die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) haben erhebliche Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der Richtlinie.
Die Generalanwältin empfiehlt dem EuGH, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a sowie Anhang III der Richtlinie für nichtig zu erklären. Nach ihrer Einschätzung beruhen die Regelungen zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe durch Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika auf offensichtlichen Fehlern und nicht auf einer belastbaren wissenschaftlichen Grundlage.
Sollte der EuGH dieser Einschätzung folgen, hätte dies weitreichende Folgen für die derzeit vorgesehene Finanzierungssystematik der KARL. Die betreffenden Regelungen müssten nicht nur angepasst, sondern auf europäischer Ebene neu bewertet und politisch neu verhandelt werden.
Vor diesem Hintergrund lädt Pharma Deutschland alle Mitgliedsunternehmen zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein. Im Rahmen des Webinars informieren wir über die Schlussanträge der Generalanwältin, deren mögliche Auswirkungen sowie die nächsten rechtlichen und politischen Schritte auf europäischer Ebene.
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