Die Verordnungssteuerung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte findet regional durch die vertraglich festgelegten Vorgaben aus den jeweiligen Arzneimittelvereinbarungen und Prüfvereinbarungen statt. Diese Vorgaben und Empfehlungen beeinflussen im Wesentlichen die Entscheidung darüber, ob eine Arzneimitteltherapie angesetzt und ein Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet wird.
Im Rahmen der nächsten Sitzung des Gesundheitsversorgungs-HUB wird unsere Expertin Frau Petra ten Haaf zu den aktuellen regionalen Arzneimittelvereinbarungen 2026 referieren und anhand des neuen Rahmenvertrages einen Ausblick auf das Jahr 2027 geben.
Interessierte Mitarbeiter:innen unser Mitgliedsunternehmen sind herzlich eingeladen, an dem Vortrag teilzunehmen.