18.07.2025

Wie Abwasserverbände bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit zweierlei Maß messen

Pharma Deutschland als Streithelfer bei Klagen gegen die erweiterte Herstellerverantwortung
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verpflichtet die Branchen Kosmetik und Pharma anhand erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) 80 Prozent der Aufbaukosten einer vierten Klärstufe zum Entfernen von Spurenstoffen zu tragen. Aktuell laufen vor dem europäischen Gericht 14 Klagen von Pharmaunternehmen gegen die erweiterte Herstellerverantwortung. Diese werden von Pharma Deutschland und anderen Verbänden als Streithelfer unterstützt. Abwasserverbände und Vertreter der Kommunalwirtschaft, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wollen an der aktuellen Herstellerverantwortung und Richtlinie festhalten und haben ebenfalls angekündigt, die Europäische Kommission als Streithelfer unterstützen zu wollen. Das Beststehen auf ein „Weiter so“ offenbart dabei einen Doppelstandard im Umgang mit der erweiterten Herstellerverantwortung.

Für die einen so, für die anderen so

Der BDEW merkt auf seiner Webseite an, dass wesentliche Faktoren für die Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung noch im Unklaren sind:

„So liegen Mengenbelastungen und ein Indikator für die jeweilige Schädlichkeit eines Stoffes noch nicht vor, die wesentlich die Kostenzuordnung bestimmen. Darüber hinaus ist noch unklar, wie viele Kläranlagen in den jeweiligen Mitgliedstaaten von den Vorgaben betroffen sein werden.“
(Quelle: BDEW: “Warum die erweiterte Herstellerverantwortung sinnvoll ist”).

Doch mit diesen Tatsachen wird beim BDEW unterschiedlich umgegangen.

Auf der einen Seite heißt es angesichts der Klagen vor dem Europäischen Gericht in Richtung Pharma und Kosmetik: „Die Hersteller dürfen nicht aus der Verantwortung für die von ihnen produzierten Spurenstoffe entlassen werden.“ Das sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
(Quelle: BDEW-Pressemitteilung vom 11.07.2025).

Auf der anderen Seite empfiehlt der BDEW trotz der Annahme, dass jegliche Investitions- und Betriebskosten ab dem 1. Januar 2025 rückerstattet werden könnten, seinen Unternehmen, keine Vorabinvestitionen zu tätigen, mit folgender Begründung:

„Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und vor allem die Finanzierung durch die erweiterte Herstellerverantwortung sollten erst geklärt sein.“
(Quelle: BDEW-Kommunalabwasserrichtlinie- FAQ).

Die nach Inkrafttreten der Richtlinie weiterhin bestehenden Unsicherheiten rund um die Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung sind anscheinend nur für jene Branchen akzeptabel, die zur Zahlung verpflichtet werden sollen.

Frühzeitige Rechts- und Planungssicherheit sind demnach nur für Kommunen und Klärwerksbetreiber entscheidend, aber nicht für jene Unternehmen, die die finanzielle Last tragen sollen, jedoch bereits jetzt unternehmerische Entscheidungen für die nächsten Jahre treffen müssen.

Die pharmazeutische Industrie ist sich ihrer Verantwortung bewusst und stellt sich nicht gegen eine faire Beteiligung – unter Berücksichtigung der realen Anteile an der Emission von Spurenstoffen auf Basis einer transparenten Datenlage sowie einer gründlichen Folgenabschätzung für die Versorgung mit Arzneimitteln.

Das die Abwasserverbände an einem fehlerhaften System festhalten, zeigt aber, dass die EPR für sie vor allem eins ist: ein Finanzierungsinstrument, das trotz aller Unsicherheiten durchgedrückt werden soll.

Ein „weiter so“ der EPR darf es daher nicht geben, ohne vorher die Fakten und die Folgen zu klären. Die Politik ist daher dringend gefordert, die EPR bis zur Überprüfung – die bereits von der Kommission angekündigt wurde – auszusetzen.

 

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