02.11.2026, 14:00

Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen im Bundesgesetzblatt verkündet

Digitale Anerkennungsverfahren und bundeseinheitliche Vorgaben für vorzulegende Unterlagen
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Lena Müllen, MHMM
Die Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ist am 1. November 2026 in Kraft getreten. Sie sieht digitale Anerkennungsverfahren und bundeseinheitliche Vorgaben für vorzulegende Unterlagen vor.

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 wurde die Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen nun am 30. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. November 2026 in Kraft getreten.

Die Verordnung ergänzt die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Sie sieht unter anderem digitale Anerkennungsverfahren und bundeseinheitliche Vorgaben für vorzulegende Unterlagen vor und nimmt Änderungen an verschiedenen Approbationsordnungen sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen vor. Über die Einzelheiten hatten wir zuletzt am 19. Oktober 2026 berichtet.

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