Um eine umfassende und effektive Beteiligung der Pflegeberufe bei den Aufgaben nach SGB V und SGB XI sicherzustellen und zu gewährleisten, sollen Anforderungen an die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene sowie zum Verfahren der Beteiligung geregelt werden. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege den maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene weitere Aufgaben übertragen werden.
Der Bundesrat ist damit der Empfehlung sowohl des federführenden Gesundheitsausschusses als auch weiterer Ausschüsse gefolgt.
Weitere Einzelheiten sind der BR-Drucksache786/25 zu entnehmen.