Am 2. April 2026 hat der US-Präsident eine Proklamation zur Anpassung der Importe von Arzneimitteln und pharmazeutischen Inhaltsstoffen erlassen. Grundlage ist eine Untersuchung des US-Handelsministeriums, die im Januar 2025 eingeleitet wurde.
Kernpunkte für Pharma:
- Massive Zollerhöhungen auf patentgeschützte Arzneimittel
- Importierte patentierte Medikamente sowie zugehörige Wirkstoffe unterliegen künftig einem Zollsatz von bis zu 100 % (ad valorem). Dies stellt einen erheblichen Kostentreiber für internationale Pharmaunternehmen dar.
- Generika vorerst ausgenommen
- Generische Arzneimittel und deren Inhaltsstoffe sind aktuell nicht betroffen, werden jedoch innerhalb eines Jahres erneut geprüft. Dies schafft kurzfristig Stabilität, birgt jedoch mittelfristige Unsicherheiten.
- Unternehmensspezifische Sonderregelungen, z.B. sind Unternehmen mit sogenannten „Most Favored Nation (MFN)“ Preisvereinbarungen bis Januar 2029 von Zöllen befreit.
- Firmen mit genehmigten Onshoring-Plänen profitieren zunächst von einem reduzierten Zollsatz von 20 %, der jedoch bis 2030 auf 100 % ansteigen soll.
- Länderspezifische Obergrenzen
Aber: Für bestimmte Handelspartner gelten reduzierte Zölle:
- Max. 15 % für EU, Japan, Südkorea, Schweiz und Liechtenstein
- 10 % für UK, mit möglicher vollständiger Zollbefreiung im Rahmen eines bilateralen Abkommens
Die Maßnahmen treten schrittweise ab Sommer (vorauss. 31. Juli 2026, befristete Ausnahmen von ab heute 120 bis 180 Tagen für kleinere Unternehmen) in Kraft.
Zudem können Effekte durch Metallzölle auf pharmazeutische Lieferketten haben, denn auch bestehende Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer wurden verschärft. Diese betreffen zwar nicht direkt pharmazeutische Wirkstoffe, haben jedoch indirekte Auswirkungen auf die Branche (z.B. Aluminiumblisterverpackungen, Produktionsanlagen aus Edelstahl).
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