Übergang vom Symbol „EC REP“ zum Symbol „EU REP“ mit 60 Monaten Übergangsfrist.
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Autor:innen
Dr. Heike Wollersen
Die Europäische Kommission hat Ende März 2026 einen Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1182 veröffentlicht. Im Entwurf findet sich der Verweis auf die Änderung EN ISO 15223-1:2021/A1:2025 zu Symbolen, die das neue Symbol „EU REP“ für Bevollmächtigte in der EU enthält und das veraltete Symbol „EC REP“ ersetzt, mit einer Übergangsfrist von 60 Monaten. Darüber hinaus wurde eine Leitlinie zum Übergang zum Symbol „EU REP“ veröffentlicht. Eine Kommentierung ist bis zum 29. März 2026 möglich.
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