15.10.2026, 11:26 Pressemeldung

Reform der Notfallversorgung: Pharma Deutschland begrüßt wichtige Änderungen im Arzneimittelbereich

Ausschreibungen für Zytostatika abgewendet, Verbesserungen bei Fertigarzneimitteln mit Medizinalcannabis erreicht
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Autor:innen
Hannes Hönemann, 
Anna Frederike Gutzeit
Der Bundestag hat heute die Reform der Notfallversorgung in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Zwischenzeitlich war im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, Ausschreibungen für Zytostatika wieder einzuführen. Diese waren 2017 abgeschafft worden, nachdem sich die Versorgungssituation verschlechtert hatte. Nach den abschließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss zu Beginn dieser Woche wurde die entsprechende Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
„Es ist gut, dass die Vernunft gesiegt hat. Geringen möglichen Einsparungen durch Ausschreibungen hätte eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit gegenübergestanden."
Dorothee Brakmann Hauptgeschäftsführerin Pharma Deutschland

"Aus gutem Grund wurde 2017 die Reißleine gezogen. Die hochkomplexe Zubereitung patientenindividueller Krebsmedikamente hatte sich als ungeeignet für Ausschreibungen erwiesen, “ so Brakmann weiter.

Auch beim Medizinalcannabis enthält das Gesetz eine positive Korrektur des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). Es stellt nun klar, dass zugelassene Fertigarzneimittel aus Cannabis nur in der jeweiligen zugelassenen Indikation Vorrang gegenüber Cannabisextrakten haben. Damit wird dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einer bestmöglichen Behandlung sowie der Therapiefreiheit Rechnung getragen.

Dorothee Brakmann: „Es ist ermutigend, dass die Korrektur bei den Fertigarzneimitteln nun dem Patientennutzen stärker Rechnung trägt und die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte erhält.“

Ihr Kontakt

Hannes Hönemann

Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Politikwissenschaftler

Anna Frederike Gutzeit

CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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