„Es ist gut, dass die Vernunft gesiegt hat. Geringen möglichen Einsparungen durch Ausschreibungen hätte eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit gegenübergestanden."
"Aus gutem Grund wurde 2017 die Reißleine gezogen. Die hochkomplexe Zubereitung patientenindividueller Krebsmedikamente hatte sich als ungeeignet für Ausschreibungen erwiesen, “ so Brakmann weiter.
Auch beim Medizinalcannabis enthält das Gesetz eine positive Korrektur des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). Es stellt nun klar, dass zugelassene Fertigarzneimittel aus Cannabis nur in der jeweiligen zugelassenen Indikation Vorrang gegenüber Cannabisextrakten haben. Damit wird dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einer bestmöglichen Behandlung sowie der Therapiefreiheit Rechnung getragen.
Dorothee Brakmann: „Es ist ermutigend, dass die Korrektur bei den Fertigarzneimitteln nun dem Patientennutzen stärker Rechnung trägt und die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte erhält.“