Neue Version des BfArM-Meldebogens zur Offline-Meldung
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Jens Illigen
Die Meldung einer unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) kann schriftlich online oder auch offline erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Vorlage für die Offline-Variante in einer neuen Version veröffentlicht.
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