Die Werbung für Arzneimittel gegenüber Fachkreisen und der Öffentlichkeit ist ein zentraler Informationsträger. Sie ermöglicht es pharmazeutischen Unternehmen, ihre Produkte gezielt bei Verordnern und Anwendern bekannt zu machen. Vor dem Hintergrund anhaltenden Kostendrucks und eines zunehmenden Wettbewerbs gewinnt die Arzneimittelwerbung weiterhin an Bedeutung. Gleichzeitig unterliegen das Heilmittelwerberecht und das Wettbewerbsrecht einem stetigen Wandel. In dieser dynamischen Markt- und Rechtslage ist es für pharmazeutische Unternehmen unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Spielräume der Arzneimittelwerbung sicher zu beherrschen.
Den Teilnehmenden werden praxisnah sowohl die Grundlagen als auch ausgewählte vertiefende Aspekte des Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrechts vermittelt – einschließlich aktueller Themen wie der Werbung im Internet. Die Veranstaltung ist bewusst interaktiv gestaltet: Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch sind ausdrücklich erwünscht und fließen fortlaufend in die Inhalte ein.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsleitungen und leitende Mitarbeitende der pharmazeutischen Industrie, insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus Recht, Marketing, Vertrieb, Medizin und Wissenschaft sowie an Informationsbeauftragte.
Das Seminar findet am Dienstag, den 22. April 2026, von 9:30 Uhr bis ca.16:00 Uhr als Online-Veranstaltung statt.
Informationen zum Programm, zur Anmeldung und Teilnahmegebühr finden Sie auf der Veranstaltungsseite.