Das Patentrecht hat in den letzten Jahren etliche Neuerungen erfahren. So gibt es nicht zuletzt seit dem 1. Juni 2023 das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC), welches ein gemeinsames Gericht von derzeit 17 EU-Mitgliedstaaten ist, für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) gilt. Das EPGÜ kann von jedem der sieben verbleibenden EU-Mitgliedstaaten, die es unterzeichnet haben, jederzeit ratifiziert werden. Darüber hinaus könnte jeder der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten dem Übereinkommen jederzeit beitreten. Zudem gibt es im Arzneimittelsektor einige Besonderheiten, auf die im Verlauf des Seminars näher eingegangen wird.
Rechtsanwalt Andreas Haberl, Preu Bohlig & Partner, gibt einen Überblick über die Grundlagen des Patentrechts, einschließlich der verschiedenen Arten des Patentschutzes für Arzneimittel – vom absoluten Stoffschutz über die zweite medizinische Indikation bis zu ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC). Zudem erläutert er die Durchsetzung von Patenten und SPC sowohl vor deutschen Gerichten als auch vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).
Dr. Dorian Immler, Bayer Intellectual Property GmbH, erläutert aus Unternehmenssicht den Prozess „Von der Idee zur marktfähigen Innovation“ und den Aufbau eines Pharma-Patent-Portfolios. Er beschreibt die R&D‑Phasen von der Ideenfindung über die Erfindungsmeldung und Klassifizierung bis zur Prüfung durch das Patentamt und geht dabei auch auf typische Herausforderungen ein.
Patentanwältin Dr. Eva Ehlich, Kanzlei Maiwald, erläutert den Entwicklungsprozess neuer Arzneimittel und zeigt, wie dessen Ergebnisse zu Patenten führen können. Besonders spätere, auf klinischen Daten basierende Erfindungen (z. B. zweite medizinische Indikationen) bieten trotz zusätzlichem regulatorischem Datenschutz und SPC-Schutz attraktive Patentlaufzeiten, stehen jedoch vor Herausforderungen wie den Transparenzpflichten im Zulassungsrecht.
Die Rechtsanwälte Dr. Marco Stief und Sebastian Haase, beide Kanzlei Maiwald, geben einen Überblick über typische IP‑ und Royalty‑Klauseln im Pharma- und Life‑Sciences‑Bereich, insbesondere in Entwicklungs-, Partnering- und Kooperationsverträgen. Sie erläutern die komplexen Regelungen zu Schutzrechtsinhaberschaft und Nutzungsrechten sowie die für die spätere Kommerzialisierung zentralen Lizenzgebühren.
Rechtsanwalt Peter von Czettritz, Preu Bohlig & Partner, gibt einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen des Marketings verschreibungspflichtiger Arzneimittel, besonders im Bereich Pre‑Launch‑Aktivitäten. Zudem beleuchtet er die Rolle von Pharmapatenten im einstweiligen Verfügungsverfahren und geht dabei u. a. auf die Aminopyridin‑Entscheidung des OLG München vom 06.10.2022 ein, die die Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber Generikaunternehmen behandelt.
Im abschließenden Vortrag gibt Andrea Schmitz, Justiziarin von Pharma Deutschland, einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen auf europäischer Ebene – insbesondere zum Arzneimittel‑Review und zum Patent-Package.
Das Seminar findet am Dienstag, den 19. Mai 2026, von 9:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr als Online-Veranstaltung statt.
Informationen zum Programm, zur Anmeldung und Teilnahmegebühr finden Sie auf der Veranstaltungsseite.