Das Seminar befasst sich mit den europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für die Inhalte der Fach- und Gebrauchsinformationen sowie der Kennzeichnung von Arzneimitteln. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen gibt es Gestaltungsspielräume, z.B. wenn es um die graphische Gestaltung der Packung oder um weitere Informationen für Patient:innen geht. In diesem Zusammenhang kommt der/dem Informationsbeauftragten gemäß § 74a AMG eine maßgebliche Rolle zu, insbesondere bezüglich der Einschätzung, was (noch) Information ist und was (schon) Werbung.
Neben den regulatorischen Rahmenbedingungen von AMG und HWG wird im Rahmen des Seminars die Rolle der/des Informationsbeauftragten (IB) betrachtet, die Einbindung dieser Rolle im Unternehmen und mit der Rolle einhergehende Herausforderungen in der Praxis. Weiterhin findet eine Abgrenzung von Information und Werbung statt, wobei zudem auf das Thema Arzneimitteldachmarken und die Möglichkeiten (und Grenzen) bei der Gestaltung der Packungen eingegangen wird. Aktuelle Themen wie anstehende Neuerungen durch das EU-Pharmapaket sowie die Entwicklung der elektronischen Gebrauchsinformation werden ebenfalls beleuchtet. Abschließend geht das Seminar auf regulatorische Zusammenhänge bei der Umsetzung von Textänderungen ein und somit auf das Zusammenspiel verschiedener Funktionen einschließlich der/des IB und hat insgesamt einen hohen Praxisbezug.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Arzneimittelzulassung, -sicherheit, Labelling, Marketing/Produktmanagement, Recht sowie Medizin, Wissenschaft/wissenschaftliche Information und Personen, die perspektivisch die Rolle der/des Informationsbeauftragten übernehmen wollen.
Das Seminar findet am Dienstag, den 9. Juni 2026, von 9:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr als Online-Veranstaltung via Microsoft Teams statt.
Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite.