Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) ist heute, am 5. November 2026, in 1. Lesung im Bundestag beraten worden. Der Entwurf und weitere Anträge der Fraktion Die Linke sind in die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Gesundheitsausschuss.
Mit dem Gesetz soll die Finanzierung der Pflegeversicherung, die unter starkem finanziellem Druck steht, wieder auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Dies sei nur durch eine Kombination von Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite möglich. Damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen, komme eine Anhebung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes nicht in Betracht.
Maßnahmen auf der Ausgabenseite:
Maßnahmen auf der Einnahmenseite:
Neben den Regelungen auf der Finanzierungsseite enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Prävention und Rehabilitation, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung und für mehr Innovationsanreize für Pflegeeinrichtungen. Neu vorgesehen ist ein sogenanntes Pflege-Cockpit, in dem Pflegekassen alle Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige digital zur Verfügung stellen können. Das Ziel ist, an einem Ort Anträge zu stellen, Anbieter zu finden und Informationen zur Pflege zu erhalten.
Dir inzwischen eingerichtete Strukturkommission wird nur im Rahmen der Ausführungen zum Haushaltsaufwand erwähnt Ab 01. Juli 2027 sollen Vorschläge der Pflegestrukturkommission umgesetzt werden, mit denen eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus sichergestellt werden kann.
Pharma Deutschland hatte zum Regierungsentwurf Stellung genommen und sich darin dafür ausgesprochen, den eigenständigen und zweckgebundenen Leistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 2 SGB XI für Pflegebedürftige aller Pflegegrade zu erhalten. Ferner plädiert der Verband dafür, die ambulante parenterale antiinfektive Therapie (APAT) in die Häusliche Krankenpflege einzubinden.