05.11.2026, 11:44

Pflegereform im Bundestag

Pflegeneuordnungsgesetz in 1. Lesung im Bundestag beraten
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Andrea Schmitz
Die Pflegereform nimmt die nächste parlamentarische Hürde: Nach der ersten Lesung berät nun federführend der Gesundheitsausschuss über die geplanten Finanzierungs- und Versorgungsmaßnahmen. 

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) ist heute, am 5. November 2026, in 1. Lesung im Bundestag beraten worden. Der Entwurf und weitere Anträge der Fraktion Die Linke sind in die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Gesundheitsausschuss. 

Mit dem Gesetz soll die Finanzierung der Pflegeversicherung, die unter starkem finanziellem Druck steht, wieder auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Dies sei nur durch eine Kombination von Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite möglich. Damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen, komme eine Anhebung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes nicht in Betracht.  

Maßnahmen auf der Ausgabenseite: 

  • Stärkung von Prävention und Rehabilitation,
  • Wegfall der bisher vorgesehenen Dynamisierung im Jahr 2028,
  • fachlich sinnvolle Anpassungen des Begutachtungsinstruments mit dem Ziel einer Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen,
  • eine präventionsorientierte Fokussierung der Leistungen bei Pflegegrad 1,
  • die Korrektur nicht-intendierter Folgen der sogenannten „Flexi-Rente“,
  • eine Begrenzung des Anstiegs der Verwaltungskostenerstattung der Pflege- an die Krankenkassen,
  • eine Verschiebung der Rückzahlung der Bundesdarlehen auf einen späteren Zeitpunkt (2035 – 2039).

Maßnahmen auf der Einnahmenseite:

  • Nachvollziehen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zur Kopplung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV),
  • eine Anhebung des Beitragszuschlags kinderloser Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 0,3 Prozent,
  • die Erhebung eines Beitragszuschlags von 0,52 ab 2028 für die Mitversicherung von Ehepartnern, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt,
  • die Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung auch für Minijobs.

Neben den Regelungen auf der Finanzierungsseite enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Prävention und Rehabilitation, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung und für mehr Innovationsanreize für Pflegeeinrichtungen. Neu vorgesehen ist ein sogenanntes Pflege-Cockpit, in dem Pflegekassen alle Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige digital zur Verfügung stellen können. Das Ziel ist, an einem Ort Anträge zu stellen, Anbieter zu finden und Informationen zur Pflege zu erhalten. 

Dir inzwischen eingerichtete Strukturkommission wird nur im Rahmen der Ausführungen zum Haushaltsaufwand erwähnt Ab 01. Juli 2027 sollen Vorschläge der Pflegestrukturkommission umgesetzt werden, mit denen eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus sichergestellt werden kann. 

Pharma Deutschland hatte zum Regierungsentwurf Stellung genommen und sich darin dafür ausgesprochen, den eigenständigen und zweckgebundenen Leistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 2 SGB XI für Pflegebedürftige aller Pflegegrade zu erhalten. Ferner plädiert der Verband dafür, die ambulante parenterale antiinfektive Therapie (APAT) in die Häusliche Krankenpflege einzubinden. 

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Petra ten Haaf

Referentin GKV-Arzneimittelversorgung / Basismarkt
Apothekerin

Vera Strecker

Referentin Recht & Sozialrecht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin

Dr. Karl Sydow

Teamleiter Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Apotheker
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