Um eine umfassende und effektive Beteiligung der Pflegeberufe bei den Aufgaben nach Sozialgesetzbuch (SGB) V und SGB XI sicherzustellen und zu gewährleisten, werden mit der Verordnung Anforderungen an die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene sowie zum Verfahren der Beteiligung geregelt. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege den maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene weitere Aufgaben übertragen werden.
Der Bundesrat hatte zuletzt am 30. Januar 2026 der Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV) zugestimmt.
Die Verordnung kann auf der Website des Bundesgesetzblattes abgerufen werden.