Die sehr gelungene Fortbildungsveranstaltung der Landesapothekerkammer Hessen am Uni-Campus Riedberg betrachtete das Thema OTC-Switches aus verschiedenen Perspektiven. So beleuchtete Professor Dr. Dr. Achim Schmidtko die Hintergründe von OTC-Switches von PDE-5-Hemmern, die bekanntlich bis jetzt noch nicht durch den Sachverständigenausschuss empfohlen wurden. Professor Dr. Martin Wehling, wie sein Vorredner Mitglied im Sachverständigenausschuss Verschreibungspflicht, betrachtete OTCs im höheren Alter mit besonderem Blick auf Schmerzmittel und Antihistaminika. In einem weiteren Vortrag analysierte Professor Dr. Keusgen die verschiedenen Formen der Anwendung von Melatonin-Präparaten, bevor Professor Dr. Steinhilber auf die Entwicklung von Aciclovir und weitere Wirkstoffe zur Behandlung von Herpeserkrankungen einging. Abschließend erfolgte ein Perspektivwechsel durch einen Beitrag von Pharma Deutschland über den regulatorischen Prozess und den individuellen und ökonomischen Nutzen von OTC-Switches, dies im Kontext der Selbstmedikation als bedeutender Teil der Gesundheitsversorgung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten über GKV-Finanzen und Apothekenreform sei hierzu weiter ausgeführt.
Denn wenn wir dauerhaft sicherstellen wollen, dass unser Gesundheitssystem finanzierbar bleibt, brauchen wir mehr Selbstmedikation. Mehr Selbstmedikation bedeutet, dass Patientinnen und Patienten mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit übernehmen – optimiert durch eine heilberufliche Unterstützung, insbesondere durch die Apotheken. Dabei sind OTC-Switches ein wichtiger Hebel für den Ausbau der Selbstmedikation. Sie ermöglichen den Zugang zu einem breiteren Spektrum an apothekenpflichtigen, rezeptfreien Präparaten. Selbstmedikation und Switches stärken die Apotheken und die Apothekenpflicht rezeptfreier Arzneimittel. Den Patientinnen und Patienten bieten sie mehr Optionen für ihre persönliche Gesundheitsfürsorge. Nicht zuletzt werden Arztressourcen geschont und das GKV-System entlastet.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das bisherige außerordentlich komplexe Switch-Verfahren effizienter und attraktiver wird. Das bisherige wirkstoffbezogene Verfahren schließt Verfahrensrechte der Antragsteller aus. Regelmäßig vergeht gut ein Jahr zwischen Antragstellung und Inkrafttreten. Dazu kommen die Vorlaufzeiten mit den erheblichen Aufwendungen und damit verbundenen Kosten. Ein weiterer Makel der bisherigen Switch-Regularien ist die fehlende Marktexklusivität. Zukünftig sollte es daher einem Arzneimittelhersteller auch möglich sein, beim BfArM einen regulären Antrag auf Zulassung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels oder einen Änderungsantrag bezüglich einer bestehenden Zulassung zu stellen. Darüber hätte das BfArM wie bei sonstigen Zulassungsanträgen zu entscheiden. Vergleichbare Verfahren sind bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten etabliert. Mit diesem produktbezogenen Switch-Verfahren käme es zu einer Verfahrensbeschleunigung und zu größerer Transparenz sowie zu einem rechtsmittelfähigen Zulassungsbescheid. Damit würde die Planbarkeit für die Hersteller verbessert, ebenso ihre Teilhabe. Würde zusätzlich eine Marktexklusivität für drei Jahre gewährt, könnte das die Bereitschaft der Unternehmen, in die Entwicklung innovativer rezeptfreier Arzneimittel und OTC-Switches zu investieren, deutlich erhöhen.
Mit neuen, ggf. auch anspruchsvolleren Switches steigen auch die Chancen für die Apotheken. Sie könnten in diesem Zusammenhang zusätzliche Services anbieten. Mehr denn je gilt: Die Beratung in den Apotheken ist die wichtige Software, um die Hardware – die Arzneimittel – optimal anzuwenden und bestmöglich zu nutzen.
Zum Programm der Veranstaltung der Landesapothekerkammer, das berufspolitisch durch Eingangs- und Abschlussstatements des Kammerpräsidenten Dr. Christian Ude bzw. der Vizepräsidentin D. Schamim Eckert eingerahmt wurde, siehe Zentrale Fortbildung.