Das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts wurde am 27. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trägt insbesondere der Digitalisierung Rechnung: Software gilt künftig unabhängig von ihrer Bereitstellung als Produkt; erfasst werden damit auch Systeme künstlicher Intelligenz. Zudem können Hersteller für Updates, digitale Dienste und wesentlich veränderte Produkte verantwortlich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Importeure, Beauftragte, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Online-Plattformen als Haftungsadressaten in Betracht.
Erweiterte Offenlegungsansprüche sowie Vermutungs- und Beweiserleichterungsregeln sollen Geschädigten die Anspruchsdurchsetzung erleichtern, vor allem bei technisch komplexen Produkten. Arzneimittel bleiben grundsätzlich ausgenommen, soweit die §§ 84 ff. Arzneimittelgesetz gelten. Medizinprodukte werden dagegen vom neuen Produkthaftungsrecht erfasst. Die wesentlichen Vorschriften treten am 9. Dezember 2026 in Kraft.