27.10.2026, 14:56

Neues Produkthaftungsrecht tritt im Dezember in Kraft

Produkthaftungsgesetz wird erstmals seit 1989 umfassend reformiert
  • Medizinprodukte
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Das neue Produkthaftungsrecht setzt die EU-Richtlinie 2024/2853 um und erweitert die Haftungsregeln für digitale Produkte, Kreislaufwirtschaft und globale Lieferketten. Für Arzneimittel bleibt die Bereichsausnahme grundsätzlich bestehen; Medizinprodukte fallen hingegen unter das neue Gesetz

Das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts wurde am 27. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trägt insbesondere der Digitalisierung Rechnung: Software gilt künftig unabhängig von ihrer Bereitstellung als Produkt; erfasst werden damit auch Systeme künstlicher Intelligenz. Zudem können Hersteller für Updates, digitale Dienste und wesentlich veränderte Produkte verantwortlich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Importeure, Beauftragte, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Online-Plattformen als Haftungsadressaten in Betracht.

Erweiterte Offenlegungsansprüche sowie Vermutungs- und Beweiserleichterungsregeln sollen Geschädigten die Anspruchsdurchsetzung erleichtern, vor allem bei technisch komplexen Produkten. Arzneimittel bleiben grundsätzlich ausgenommen, soweit die §§ 84 ff. Arzneimittelgesetz gelten. Medizinprodukte werden dagegen vom neuen Produkthaftungsrecht erfasst. Die wesentlichen Vorschriften treten am 9. Dezember 2026 in Kraft.

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