06.03.2026

Lieferengpässe und Kostensteigerungen bei Arzneimitteln

Zum Thema Arzneimittel hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag am Mittwoch (4. März 2026) eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
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Grundlage dafür waren vier Anträge der AfD-Fraktion und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in denen unter anderem Lieferengpässe bei Arzneimitteln, die Förderung der heimischen Produktion sowie Fragen der Preisfindung bei Arzneimitteln angesprochen werden.

Sebastian Schütze vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) wies darauf hin, dass Lieferengpässe Folge der „Preisstruktur im generischen Bereich“ seien. Bei Generika gebe es eine deutliche Marktverdichtung. „Wo wir früher noch 15 Anbieter hatten, sind es heute noch zwei oder drei“, sagte er. Fallen davon noch einzelne aus, könnten die anderen nicht einspringen. Ursächlich seien die Rabattverträge der Krankenkassen, sagte Schütze. Teilweise bekomme nur ein Anbieter den Zuschlag, weshalb die anderen „praktisch nicht mehr am Markt sind“.

Mittel- und langfristig brauche es zur Behebung der Lieferengpässe eine deutliche Änderung im rabattvertraglich geregelten Markt, sagte der BPI-Vertreter und plädierte für verpflichtende Mehrfachausschreibungen, wo mindestens drei Partner den Zuschlag erhalten sollten,von denen wiederum mindestens einer seine Produktion in Deutschland oder in Europa haben sollte und von denen mindestens zwei ihre Wirkstoffe bei unterschiedlichen Quellen einkaufen. Eine kurzfristige Maßnahme, so Schütze, sei die komplette Aussetzung von Rabattverträgen.

Markus Grunenberg vom GKV-Spitzenverband befand hingegen, dass Rabattverträge überhaupt erst dafür sorgen, „dass es Versorgungssicherheit gibt“. Die Hersteller, die zum Zuge kommen, wüssten, welche Verordnungsmengen nachgefragt werden, was die Planbarkeit erhöhe. Aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen sollten daher die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rabattverträgen „bleiben, wie sie sind“. Sie seien schließlich ein Kostensteuerungsinstrument und generierten erheblich Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dass die Arzneimittelausgaben anhaltend steigen, habe damit zu tun, dass der Grundsatz „keine Mehrausgaben ohne einen Zusatznutzen“ in der Praxis durch eine Überschreitung der Preisobergrenze ausgehöhlt werde, befand Grunenberg. Erforderlich sei vor diesem Hintergrund eine Stärkung des AMNOG-Prinzips, wonach ein höherer Preis nur bei nachgewiesenem Zusatznutzen gerechtfertigt ist.

Einen hohen Anteil an den Ausgaben - im Verhältnis zur Anzahl ihrer Verschreibungen - hätten Orphan Drugs, also Medikamente gegen seltene Krankheiten, sagte Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege und zugleich Onkologe an der Universität zu Köln. Hier müsse der Preis stärker an den Nutzen gekoppelt werden. „Wir müssen diese Arzneimittel im Verlauf anschauen, um zu sehen, ob der tatsächliche Nutzen im Alltag so hoch ist, wie bei den initialen Preisverhandlungen ermittelt“, sagte er.

Bei derartigen hochpreisigen Medikamenten brauche man ein lernendes System, um zu ermitteln, warum sie bei einigen Patienten sehr gut wirken, bei den meisten hingegen gar nicht. „Wir müssen ein Register aufbauen, in dem wir systematisch nachschauen, wem die Medikamente helfen.“ Das müsse dann zu Preismodifikationen führen.

Hallek brachte aber auch Gesamtbudgets ins Spiel, „in Bereichen, in denen wir gar nicht vorankommen“. Stiegen die Ausgaben weiter so an, „werden wir Lohnnebenkostensteigerungen haben, die den Wirtschaftsstandort Deutschland komplett in die Knie zwingen“, warnte er.

Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), bewertet es als essentiell, dass die Verfügbarkeit von innovativen Arzneimitteln in Deutschland nach Markteintritt weiterhin gewährleistet bleibt und keine vierte Hürde - wie in anderen europäischen Ländern - aufgebaut wird. Daher sei eine Preisbildung für innovative Arzneimittel zu befürworten, die strenge Vorgaben für die studienbasierten Nachweise zum Zusatznutzen der Präparate einfordert.

Zuzahlungserhöhungen bewertete er als ein völlig untaugliches Instrument, da es die sozial Schwachen am meisten belaste. Wer auf ein verordnungspflichtiges Arzneimittel verzichten müsse, weil er in finanziellen Engpässen steckt, gehe damit gesundheitliche Risiken ein. Im Übrigen, so Danner, seien die Finanzprobleme der GKV über Zuzahlungen keineswegs zu lösen.

Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Register nannte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die dafür nötigen methodischen Voraussetzungen. Zum einen brauche es geplante, klar definierte Fragestellungen statt des Prinzips Zufall. Register dürften nicht nur Datensammlungen sein. Sie müssten methodisch so aufgebaut sein, „dass sie für die wissenschaftliche Auswertung geeignet sind“, sagte er. Entscheidend sei auch die Vergleichbarkeit der Patientengruppen. Versorgungsdaten seien in der Regel nicht randomisiert, so Hecken. Deshalb brauche es geeignete Methodiken, um Verzerrungen zu reduzieren und valide Vergleiche zu ermöglichen. Außerdem seien standardisierte hochwertige Datenstrukturen notwendig.

Sven Prietzel vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) nannte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) „vorbildhaft für eine nutzenbasierte Preisfindung“. Statt der ursprünglich geplanten zwei Milliarden Euro an Einsparungen sei man 2025 bei zwölf Milliarden Euro gelegen. „Zusammen mit anderen Abschlägen sind wir bei einem Sparbeitrag der Pharmaindustrie in Höhe von 29 Milliarden Euro“, sagte er. Auch die Ursprungsidee des AMNOG, „die Spreu vom Weizen zu trennen“, werde in weiten Teilen aufrechterhalten. Gearbeitet werden müsse daran, den medizinischen Fortschritt adäquat abzubilden. Es gebe immer öfter die Möglichkeit für personalisierte Therapien. Das führe aber zu Problemen bei der Nutzenbewertung, „da die Evidenzgenerierung dem nicht mehr folgt“.


Quelle: Kurzmeldung “heute im Bundestag” vom 05.03.2026
Deutscher Bundestag - Lieferengpässe und Kostensteigerungen bei Arzneimitteln

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