Pharmazeutische Unternehmer, die Fertigarzneimittel, die auf dieser Liste stehen, in Verkehr bringen, übermitteln dann dem BfArM regelmäßig, höchstens jedoch in einem Abstand von acht Wochen, Daten in elektronischer Form zu verfügbaren Beständen, zur Produktion, einschließlich der Herstellungsstätte der bei der Herstellung des Arzneimittels tatsächlich verwendeten Wirkstoffe, und zur Absatzmenge von Fertigarzneimitteln.
Folgende Kriterien gelten zur Auswahl der Fertigarzneimittel für die regelmäßige Datenübermittlung:
in der Arzneimitteldatenbank des Bundes hinterlegt ist.
Das BfArM hat das Verfahren für die elektronische Übermittlung der Daten mit dem Dienstleister IQVIA und im Einvernehmen mit dem PEI festgelegt. Die jeweils aktuellen Detailinformationen zum Verfahren sind hier veröffentlicht – ebenso wie der aktuelle Meldekalender für 2026.