Regelung des GKV-Spitzenverbands zu § 130a Absatz 2 und § 130a Absatz 3f SGB V.
Produktion & Versorgung
Mit Schreiben vom 6. Oktober 2026 informiert der GKV-Spitzenverband über die Erstellung des (neuen) Leitfadens Impfstoffe. Damit kommt er gemäß § 130a Absatz 2 Satz 7 SGB V und § 130a Absatz 3f Satz 10 SGB V seinem gesetzlichen Auftrag nach, hierzu das Nähere zu regeln.
Bitte loggen Sie sich ein, um den Artikel weiterzulesen.