09.03.2026 PD

Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) – Durchschlagen der Wirkung eines nach § 130b SGB V geltenden Erstattungsbetrags für Arzneimittel auf krankenhausindividuelle Entgelte und Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Relevante Änderungen für pharmazeutische Unternehmen in §§ 6, 15 Krankenhausentgeltgesetz und §§ 6 und 15 Bundespflegesatzverordnung
  • Forschung & Entwicklung
Autor:innen
Sarah Blauwitz
Am 6. März ist das KHAG im Bundestag beschlossen worden. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss am 4. März 2026 zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf angenommen; darunter ein für pharmazeutische Unternehmen relevanter Änderungsantrag zur Geltung des Erstattungsbetrags für Arzneimittel für krankenhausindividuelle Entgelte und Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB).
Zeichenfläche 1