Nach über einstündiger Aussprache hat der Bundestag heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512, 21/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Erst vorgestern, am 4. März 2026, hatte der Gesundheitsausschuss noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Hierbei ging es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.
Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/4529, 21/4530, 21/4531, 21/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt.
In dritter Beratung wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535) ebenfalls abgelehnt.
Gleiches gilt für die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). Zu beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/4353, 21/4527) vorgelegt.