06.01.2026

IT-Sicherheit: BSI informiert über Freischaltung des BSI-Portals

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat heute, 6. Januar 2026, in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass das BSI-Portal ab sofort freigeschaltet ist.
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Autor:innen
Andrea Schmitz
Nach dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes haben sich für eine Vielzahl betroffener Unternehmen neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit ergeben wie eine Registrierung und die Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen.

Auf seiner Website stellt das BSI zudem eine Reihe von Informationen zur Verfügung wie ein NIS-2-Starterpaket mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal. Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto #nis2know am 8. und 20. Januar sowie 3. Februar in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz – u. a. mit einer Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte können sich über ein Online-Formular auf der Webseite zu den Webinaren anmelden. Ferner sind in #nis2know-Infopaketen die wichtigsten Informationen zu spezifischen NIS-2-Themen kurz und verständlich aufbereitet.

Das BSI-Portal ist als One-Stop-Shop konzipiert, der kontinuierlich zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten weiterentwickelt werden soll.
Weitere Informationen, die das BSI-Portal enthält, sind:

  • wichtiger Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, wie die Durchführung einer Risikoanalyse mit der Umsetzung und Dokumentation angemessener Risikomanagementmaßnahmen.
  • Bereitstellung der Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt.
  • Möglichkeit der Meldung von Schwachstellen und Sicherheitslücken über das Portal - auch anonym und ohne Registrierung.
  • Möglichkeit des kostenlosen Anschlusses an die Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS). Es handelt sich hier um ein IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI, das seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch anbietet.
  • Möglichkeit der Zusammenarbeit in der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) in verschiedenen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit.

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
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