Auf seiner Website stellt das BSI zudem eine Reihe von Informationen zur Verfügung wie ein NIS-2-Starterpaket mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal. Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto #nis2know am 8. und 20. Januar sowie 3. Februar in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz – u. a. mit einer Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte können sich über ein Online-Formular auf der Webseite zu den Webinaren anmelden. Ferner sind in #nis2know-Infopaketen die wichtigsten Informationen zu spezifischen NIS-2-Themen kurz und verständlich aufbereitet.
Das BSI-Portal ist als One-Stop-Shop konzipiert, der kontinuierlich zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten weiterentwickelt werden soll.
Weitere Informationen, die das BSI-Portal enthält, sind: