Der vorläufige Rapid Report des IQWiG untersucht, ob sich das biologische Alter besser als das chronologische Alter eignet, um in der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V altersabhängige Unterschiede im Behandlungseffekt von Arzneimitteln zu analysieren. Hintergrund ist, dass der häufig verwendete Trennwert von 65 Jahren individuelle Unterschiede im Gesundheits- und Funktionszustand älterer Menschen nur unzureichend abbildet.
Aktuell existiert kein ausreichend validiertes und standardisiertes Instrument, das das chronologische Alter ersetzen könnte, so das Fazit des IQWiG. Daher hält das IQWiG es vorerst weiterhin für sachgerecht, das chronologische Alter und etablierte, präspezifizierte Trennwerte für Subgruppenanalysen zu verwenden. Frailty (Gebrechlichkeit) als Maß des funktionellen Alterns bewertet das IQWiG grundsätzlich als den vielversprechendsten Ansatz für eine zukünftig differenziertere Berücksichtigung des biologischen Alters. Frailty kann Unterschiede im funktionellen Zustand erfassen und ist mit Morbiditäts- und Mortalitätsrisiken verbunden.
Die formalen Anforderungen an eine Stellungnahme, sowie die Word-Vorlagen stehen auf der Webseite des Instituts zum Download bereit.