Im Fachgremium der gemeinsamen Stelle für DiGA bestimmen der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen DiGA Herstellerverbände Höchstbeträge für DiGA und den sog. Schwellenwert nach § 134 Abs. 5 SGB V. Mit der heutigen Wahl wurden Tobias Bachmann (Global Head of Market Access & Public Affairs, Medigital) und Dr. Karl Sydow als Vertreter der DiGA-Herstellerverbände einstimmig gewählt. Als Stellvertreterinnen wurden Natalie Gladkov (bvmed) und Maike Fähling (vdgh) gewählt.
Die nächste Berechnung der Höchstbeträge findet zum 1. November 2026 statt. Im Rahmen des Beitragsstabilisierungsgesetzes gab es Änderungen zur Berechnung der Höchstbeträge, die neben erfolgsabhängigen Vergütungsbeträgen und Mengenrabattierungen massive Auswirkungen auf den Leistungsbereich der DiGA haben werden.