06.10.2026, 15:29

GKV-Spitzenverband und DiGA Herstellerverbände wählen neues Fachgremium zur Berechnung der Höchstbeträge

Neben Tobias Bachmann (Global Head of Market Access & Public Affairs, Medigital) wurde Dr. Karl Sydow (Pharma Deutschland) für die DiGA-Hersteller als Vertreter gewählt.
  • Branche & Märkte
  • Gesellschaft & Politik
  • Produktion & Versorgung
  • Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Karl Sydow
Die Berechnung der Höchstbeträge und des Schwellenwertes für digitale Gesundheitsanwendungen erfolgt vom sogenannten Fachgremium. Im Fachgremium vertreten sind jeweils 2 Vertreter und Stellvertreter des GKV-Spitzenverbandes und der DiGA Herstellerverbände.

Im Fachgremium der gemeinsamen Stelle für DiGA bestimmen der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen DiGA Herstellerverbände Höchstbeträge für DiGA und den sog. Schwellenwert nach § 134 Abs. 5 SGB V. Mit der heutigen Wahl wurden Tobias Bachmann (Global Head of Market Access & Public Affairs, Medigital) und Dr. Karl Sydow als Vertreter der DiGA-Herstellerverbände einstimmig gewählt. Als Stellvertreterinnen wurden Natalie Gladkov (bvmed) und Maike Fähling (vdgh) gewählt.

Die nächste Berechnung der Höchstbeträge findet zum 1. November 2026 statt. Im Rahmen des Beitragsstabilisierungsgesetzes gab es Änderungen zur Berechnung der Höchstbeträge, die neben erfolgsabhängigen Vergütungsbeträgen und Mengenrabattierungen massive Auswirkungen auf den Leistungsbereich der DiGA haben werden.

Ihr Kontakt

Dr. Karl Sydow

Teamleiter Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Apotheker
Zeichenfläche 1