Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen Regelungen zur Anwendung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden, Katzen und weiteren eingeführt.
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Die Verkündung des Gesetzes erfolgte heute, 23. Dezember 2025, im Bundesgesetzblatt, sodass die wesentlichen Inhalte am 1. Januar 2026 in Kraft treten können.
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