Das Gesetz passt die Regelungen des NpSG an, um den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen effektiver zu kontrollieren. Es enthält Präzisierungen zu Stoffgruppen, Erweiterungen der Verbotslisten sowie Anpassungen bei Straf- und Bußgeldvorschriften. Ziel ist eine verbesserte Bekämpfung des Missbrauchs synthetischer Drogen und die Schließung von Gesetzeslücken.
Die Änderung wurde notwendig, um den zunehmenden Missbrauch von Industriechemikalien wie Lachgas (Distickstoffmonoxid), GBL und BDO zu unterbinden. Diese Substanzen wurden häufig zu Rauschzwecken oder zur Begehung von Straftaten (z. B. K.O.-Tropfen) verwendet. Ziel ist der Schutz von Jugendlichen und der öffentlichen Gesundheit sowie die Einführung einer Einzelstoffliste (Anlage 2) und verschärfte Verbote für Vertrieb und Konsum.
Das Gesetz tritt am 12 April 2026 in Kraft.