Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (Bundestags-Drucksache 21/8279) beraten und anschließend an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Am kommenden Mittwoch, 14. Oktober 2026, findet die Anhörung im Gesundheitausschuss des Bundestages statt.
Das GeDIG soll die Digitalisierung von Gesundheit und Pflege beschleunigen, Gesundheitsdaten besser für Versorgung, Forschung und Innovation erschließen und die Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) umsetzen.
Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Vorgesehen sind unter anderem eine digitale Impfdokumentation, elektronische Überweisungen, neue Möglichkeiten der Terminvermittlung und ein digitaler Versorgungseinstieg über die ePA-App.
Für die Umsetzung des EHDS soll ein dezentrales Datenzugangssystem mit koordinierender Zugangsstelle entstehen. Ergänzend sind ein Register für Betroffenenrechte und eine Forschungskennziffer zur datenschutzkonformen Verknüpfung von Datenbeständen geplant. Krankenkassen sollen Datennutzungen zudem in Reallaboren erproben können.
Weitere Regelungen betreffen einen bundesweit einheitlichen digitalen Versorgungseinstieg mit Ersteinschätzung und Terminvermittlung sowie Anpassungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Erweiterte Zugriffsrechte von Apotheken auf ePA-Daten sollen die Arzneimitteltherapiesicherheit stärken.
Zudem sollen Gesundheitsdaten interoperabel vorgehalten und die Telematikinfrastruktur stabiler und cyberresilienter werden. Dafür erhält die gematik zusätzliche Aufgaben und Befugnisse. Auch der Zugang zur Versorgung über die elektronische Gesundheitskarte und die digitale Identität soll vereinfacht werden.