Im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss Dossierbewertungen veröffentlicht und entsprechende Stellungnahmeverfahren eröffnet.
Forschung & Entwicklung
Autor:innen
Sarah Blauwitz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Dossierbewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V sowie entsprechende Entwürfe der Benennung der Arzneimittel gem. § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V mit neuen Wirkstoffen, die in einer Kombinationstherapie mit dem Wirkstoff eingesetzt werden können, veröffentlicht. Die Bewertungsverfahren wurden am 1. Januar 2026 gestartet. Gemäß § 13 VerfO des G-BA besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 22. April 2026. Hierzu wird auf die Informationen zum Stellungnahmeverfahren auf der Webseite des G-BA verwiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um den Artikel weiterzulesen.