Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 beschlossen, folgende Stellungnahmeverfahren einzuleiten:
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM RL)
Der Beschluss und die Tragenden Gründe sind auf den Internetseiten des GBA unter den oben angeführten Links veröffentlicht.
Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach § 35 Abs. 2 SGB V besteht bis zum 16. Februar 2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem G-BA. Später bei uns eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Etwaige Hinweise oder Eingaben für die Erstellung einer jeweiligen möglichen Stellungnahme seitens Pharma Deutschlands sind bitte bis spätestens zum 9. Februar 2026 direkt an Petra ten Haaf (tenhaaf@pharmadeutschland.de) zu senden.
Die jeweilige Stellungnahme ist durch Literatur (z. B. relevante Studien) zu begründen. Die zitierte Literatur ist obligat im Volltext inklusive eines standardisierten und vollständigen Literatur- bzw. Anlagenverzeichnisses der Stellungnahme beizufügen. Nur Literatur, die im Volltext vorliegt, kann berücksichtigt werden. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt man sich einverstanden, dass diese in den Tragenden Gründen bzw. in der Zusammenfassenden Dokumentation wiedergegeben werden kann. Diese Dokumente werden jeweils mit Abschluss der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt und in der Regel der Öffentlichkeit via Internet zugänglich gemacht. Stellungnahmen einschließlich Literatur sowie Literatur- bzw. Anlagenverzeichnis sind in elektronischer Form (z. B. per CD/DVD oder per E-Mail) als Word-Datei bzw. die Literatur als PDF-Dateien zu richten an
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Arzneimittel
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
E-Mail zu Anlage IX: festbetragsgruppen@g-ba.de
Bitte formulieren Sie die Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst wie folgt „SNV Anlage [Nr.] AM RL [Thema] – Verfahren [Nr.]“
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen der/s Stellungnahmeverfahren/s zur Arzneimittel-Richtlinie ausschließlich an die beim G-BA hinterlegte(n) E-Mail-Adresse(n) zugeleitet werden.