29.10.2026, 15:11

G-BA aktualisiert Schutzimpfungs-Richtlinie zur COVID-19-Impfung

Standardimpfung künftig ab 75 Jahren, Wegfall der Basisimmunisierung und Aufnahme neuer variantenangepasster Impfstoffe
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Autor:innen
Dr. Karl Sydow
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie an die aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung der STIKO angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen den Wegfall der Empfehlung zur Basisimmunität, die Standardimpfung ab 75 Jahren, die Indikationsgruppen sowie die Dokumentation neuer XFG-angepasster Impfstoffe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. September 2026 eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zur COVID-19-Impfung beschlossen. Damit werden die im Epidemiologischen Bulletin Nr. 28 vom 9. Juli 2026 veröffentlichten aktualisierten Empfehlungen der STIKO umgesetzt. Der Beschluss wurde am 28. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. 

Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der bisherigen Empfehlung zum Erreichen einer Basisimmunität. Die entsprechenden Abschnitte zur „Standardimpfung (zum Erreichen der Basisimmunität)“ sowie zu „weiteren Auffrischimpfungen“ werden aus der SI-RL gestrichen. Hintergrund ist die Einschätzung der STIKO, dass in der erwachsenen Bevölkerung inzwischen eine ausgeprägte hybride Immunität durch Impfungen und durchgemachte SARS-CoV-2-Infektionen vorliegt. Die bisherige Vorgabe einer Basisimmunität mit mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakten, davon mindestens einem durch Impfung, entfällt damit.

Die jährliche COVID-19-Impfung wird als Standardimpfung künftig für Personen ab 75 Jahren vorgesehen. Sie soll einmal pro Saison vorzugsweise im Spätsommer oder Frühherbst mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten und entsprechend den Empfehlungen von WHO oder EMA variantenangepassten Impfstoff erfolgen. Zwischen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise der letzten COVID-19-Impfung und der erneuten Impfung soll möglichst ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden. 

Die Tragenden Gründe stellen zugleich klar, dass die Empfehlung für Spätsommer beziehungsweise Frühherbst keine Beschränkung des Leistungsanspruchs auf diesen Zeitraum darstellt. Ein Anspruch besteht grundsätzlich über die gesamte Saison, beispielsweise auch im November oder Januar.

Neben der Standardimpfung sieht die SI-RL weiterhin eine jährliche Indikationsimpfung für Personen ab sechs Monaten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf aufgrund einer Grunderkrankung vor. Dazu zählen unter anderem chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Adipositas ab einem BMI von 30, bestimmte neurologische beziehungsweise ZNS-Erkrankungen, Immundefizienzen, maligne Erkrankungen sowie Langzeitfolgen nach COVID-19. 

Die Indikationsimpfung gilt außerdem für Bewohnende von Pflegeeinrichtungen sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung voraussichtlich keine schützende Immunantwort erreicht wird. Neu ausdrücklich aufgenommen werden Schwangere ab dem zweiten Trimenon mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch schwangerschaftsassoziierte Komplikationen, beispielsweise Gestationsdiabetes oder Hypertonie. Für gesunde Schwangere ohne entsprechende Grunderkrankungen oder Komplikationen sieht die aktualisierte STIKO-Empfehlung hingegen keine COVID-19-Impfung vor.

Eine Impfindikation besteht weiterhin für Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden. Erfasst wird außerdem medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenen SARS-CoV-2-Infektionsrisiko, beispielsweise in Notaufnahmen und auf Intensivstationen, sowie medizinisches Personal, das Risikopersonen betreut. Auch für diese Gruppen ist grundsätzlich eine Impfung einmal pro Saison vorgesehen. 
 

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Dr. Karl Sydow

Teamleiter Digitale Gesundheit / GKV-Versorgung
Apotheker

Petra ten Haaf

Referentin GKV-Arzneimittelversorgung / Basismarkt
Apothekerin
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