Zum 1. April 2026 werden in sechs Gruppen Festbeträge festgesetzt.
Produktion & Versorgung
Der GKV-Spitzenverband hat am 12. Februar 2026 Beschlüsse zur Festsetzung von Festbeträgen in sechs Gruppen gefasst, die ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten.
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