06.03.2026

Fachverbände sehen Apothekenreform teils kritisch

Die von der Bundesregierung geplante Apothekenreform wird von Fachverbänden teilweise kritisch gesehen.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
So halten Ärzteverbände die Befugniserweiterungen für Apotheken, etwa hinsichtlich der Impfungen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, für problematisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch (4. März 2026) in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In der Anhörung ging es auch um das Apothekenhonorar (Fixum), das perspektivisch aufgestockt werden soll, aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs oder der angekündigten Verordnung dazu ist.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) machte deutlich, wie zentral die Honorarforderung der Apotheken ist. Schon seit 13 Jahren seien die Honorare eingefroren, das Fixum sei zuletzt 2013 angepasst worden. Seither seien die durchschnittlichen Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe sei dadurch akut gefährdet.

Der GKV-Spitzenverband stellte hingegen mit Blick auf die mögliche Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro klar, dass eine pauschale Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken, auch die mit sehr hohen Umsätzen sowie Versandapotheken mit hohen Skalierungsmöglichkeiten, nicht zu rechtfertigen sei. Der Spitzenverband forderte ein abgestuftes Vorgehen inklusive der Möglichkeit der Absenkung des Fixums für wirtschaftliche starke Apotheken.

Der AOK-Bundesverband warnte insbesondere vor absehbar höheren Kosten und Doppelstrukturen. Während mit der Einführung einer Primärarztversorgung gerade der Weg beschritten werde, die Komplexität des Systems zu reduzieren und einheitliche Behandlungspfade zu schaffen, werde mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ein paralleler Leistungsstrang aufgebaut.

Die Freie Apothekerschaft forderte Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Abgelehnt wird die Vertretung des Apothekenbetreibers durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die persönliche Leitung der Apotheke bedeute ausnahmslos die Anwesenheit des Apothekers. Ferner müssten sogenannte Nullretaxationen bis auf Extremfälle ausgeschlossen werden statt nur in eng umgrenzten Konstellationen.

Der Bundesverband PTA lehnt die PTA-Vertretung ebenfalls ab, weil auf eine verpflichtende Zusatzqualifikation verzichtet werde. Eine Vertretung der Apothekenleitung bedeute immer eine erhöhte rechtliche Verantwortung, organisatorische Leitungskompetenz, eine eigenständige Risikobewertung, Qualitätssicherung und Aufsicht über Personal. Diese zusätzliche Verantwortung erfordere zwingend mehr Wissen.

Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht mit der Reform eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen. Die weitgehend unkoordinierte Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen. Die neu eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen verschöben überdies die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit und stellten, genau wie bei den Impfleistungen, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung der Heilkunde dar.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheker. Die Diagnosestellung erfordere die Kompetenz zur ärztlichen Anamnese und zur differenzialdiagnostischen Abklärung. Diese ärztlichen Kernkompetenzen seien auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen im Interesse der Patientensicherheit zwingend erforderlich.

Iris an der Heiden vom unabhängigen IGES Forschungsinstitut sagte in der Anhörung, die Erreichbarkeit von Apotheken sei trotz der Standortschließungen weiterhin sehr gut. Die weitaus meisten Menschen könnten eine Apotheke innerhalb von wenigen Minuten erreichen. Die Untersuchungen des Instituts hätten auch gezeigt, dass es keine überproportionale Standortaufgabe im ländlichen Raum gebe. Vielmehr hätten Apothekenschließungen mit Konsolidierung und einem Verdrängungswettbewerb zu tun. Eine pauschale Erhöhung des Fixums würde nicht gezielt gegen Faktoren wirken, die zu einer Standortschließung führen. Von einem höheren Fixum könnten vor allem Apotheken mit hoher Kundenfrequenz und Versandapotheken profitieren.

 

Quelle: Kurzmeldung “heute im  Bundestag” vom 05.03.2026
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